Einlagensicherung Festgeld

Anders als Tagesgeld zählt Festgeld zu den Termingeldern. Das bedeutet, dass zu Anfang eines Vertrages eine bestimmte Summe für eine beschränkte Laufzeit festgelegt wird, in der die Zinsen in einer garantierten Höhe gezahlt werden.

Zwar ist die Höhe der Zinsen abhängig von der Einlagenhöhe bzw. von der vereinbarten Laufzeit, aber die Einlagen selbst sind auf jeden Fall bis zu einer bestimmten Grenze abgesichert.

Bis Ende Juni 2009 konnten sich die Kunden deutscher Banken nur darauf verlassen, dass ihre Einlagen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro abgesichert waren. Außerdem gab es eine Selbstbeteiligung von 10 %.

Inzwischen hat sich die Höhe, bis zu der die Einlagen abgesichert sind, deutlich erhöht.

Zwischenzeitlich galt die Grenze für eine hundertprozentige Einlagensicherung bei 50.000 Euro. Seit Beginn des Jahres 2011 sind auch alle Einlagen bis zu 100.000 Euro abgesichert, zumal keine Selbstbeteiligung mehr nötig ist.

Deutsche Entschädigungseinrichtung und Einlagensicherungsfonds

Prinzipiell sind alle deutschen Geldinstitute verpflichtet, der Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken GmbH beizutreten. Laut dem Einlagensicherungs- und Anlagenentschädigungsgesetz (EAEG) müssen sie im Falle einer Insolvenz den Kunden inzwischen eine Rückzahlung inklusive Zinsen bis zu 100.000 Euro garantieren.

Außerdem verfügt jede einzelne Branche größerer deutscher Privatbanken, Sparkassen sowie Genossenschaftsbanken und Landesbanken über einen eigenen Einlagensicherungsfonds, in den alle zugehörigen Banken einzahlen.

Deshalb liegt die Garantie vieler Banken auch für sämtliche Einlagen bei bis zu 100 Prozent.

Staatsgarantien und ausländische Banken

Sowohl die Bundesregierung als auch einige andere EU-Staaten haben im Zuge der Finanzkrise eine Staatsgarantie für Spareinlagen in unbegrenzter Höhe beschlossen. Daher liegt der Einlagenschutz für deutsche und einige andere Banken ohne Einschränkung der Einlagensummen bei 100 %.

Auch bei ausländischen Banken sind Ihre Festgeldeinlagen bis zu einer bestimmten Summe zu 100 % abgesichert. Mindestens bis zu 20.000 Euro müssen im Insolvenzfall zurückgezahlt werden.

Zusätzlich gibt es auch ausländische Banken, die sich dazu entschieden haben, Mitglied bei der Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken oder sogar eines deutschen Einlagensicherungsfonds einer spezifischen Branche zu werden. Dadurch erwartet Sie bei vielen Fällen auch für ausländische Banken eine Einlagensicherung von 100 % für sämtliche Einlagen.

Weiterführende Informationen:

Festgeld Vergleich - Attraktive Rendite mit einem Festgeldkonto