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Mittwoch, den 8. September 2010

Einlagensicherung FestgeldWie sicher ist die Festgeldanlage?

Festgeld gehört zur Kategorie der Termingelder. Hierbei werden bei Vertragsbeginn eine feste Laufzeit bei einer vorher festgelegten Summe und ebenso garantierten Zinsen vereinbart.


Die Höhe der Einlage und Dauer der Laufzeit bestimmen über die Höhe der Zinsen, jedoch nicht über die Höhe der Sicherheit der Einlagen.

Bis zum 30. Juni 2009 galt die Regelung, dass das Guthaben stets zu 90 Prozent, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 20.000 Euro abgesichert ist.

Seit dem 01. Juli 2009 beläuft sich die Einlagensicherung nun auf 50.000 Euro. Die bisherige Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Prozent des Einlagebetrags ist entfallen. Damit nicht genug ist geplant, den Höchstbetrag der gesetzlichen Einlagensicherung noch einmal zu erhöhen:

Voraussichtlich ab 2011 liegt die Einlagensicherungsgrenze bei 100.000 Euro. Auch hier entfällt die bisher geforderte Selbstbeteiligung.

Branchenspezifische Sicherungssysteme erweitern den Einlagenschutz ebenso wie die im Zuge der Finanzkrise erklärte Staatsgarantie – und spätestens die sorgt für einen 100%igen Einlagenschutz in unbegrenzter Höhe.

Deutsche Sicherungssysteme

Die Primärsicherung für den Kunden liegt bei der Verpflichtung deutscher Kreditinstitute, der Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken GmbH beizutreten.

Diese sieht dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) zufolge seit dem 01. Juli 2009 vor, dass alle Mitglieder ihren Kunden eine Rückzahlung nebst Zinsen in Höhe von 50.000 Euro garantieren müssen. Zuvor waren die Mitglieder verpflichtet, lediglich 90 Prozent der Anlagesumme bis zu einem Maximalbetrag von 20.000 Euro zurückzuzahlen.

Geplant ist eine weitere Anhebung der Einlagensicherungsgrenze auf 100.000 Euro im Jahr 2011.

Deutsche Privatbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, aber auch Landesbanken sind in der Regel darüber hinaus ihrer jeweiligen Branche zugeordneten Einlagensicherungsfonds angeschlossen.

Dabei zahlen sie jährlich entsprechend ihrem Umsatz und ihrer Bonität in diese Fonds ein. Durch die Absicherung der branchenspezifischen Einlagensicherungsfonds liegt die tatsächliche Garantie so in vielen Fällen bei 100 Prozent aller Einlagen.  

Staatsgarantien und ausländische Banken

Die von der Bundes- und anderen EU-Regierungen in Reaktion auf die Finanzkrise ausgesprochenen Staatsgarantien für Spareinlagen aller Bürger in 100%iger Höhe gehen weit über das hinaus, was das EU-Recht fordert.

Legt man Festgeld bei ausländischen Banken mit Sitz in der EU an gilt es, sich über die dort übliche Sicherung zu informieren. Die meisten europäischen Staaten garantieren eine Einlagensicherung in Höhe von mindestens 20.000 Euro, einige wie etwa Irland, Frankreich, Italien oder die Niederlande gehen auch weit darüber hinaus.

Im besten Fall sind ihre Banken freiwillige Mitglieder der Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken oder gar eines der branchenspezifischen Einlagensicherungsfonds sind, was im Insolvenzfall 100% Sicherheit für die eigenen Einlagen auch bei ausländischen Banken bedeutet. 

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