Einlagensicherung TagesgeldWie sicher ist die Tagesgeldanlage?
Tagesgeld gehört zu den attraktivsten Möglichkeiten einer kurzfristigen und sicheren Einlage.
Hohe Flexibilität für den Anleger bedeutet für die Anbieter ihrerseits jedoch auch ein gewisses Risiko bezüglich der Planungssicherheit, gegen das sie sich mit zeitlich begrenzten garantierten Zinssätzen absichern.
Ebenso abgesichert sind aber auch die Einlagen für jedes bei der entsprechenden Bank oder Sparkasse geführte Konto.
Dabei unterscheiden sich jedoch die jeweiligen Anbieter zum Teil erheblich voneinander. Versprechen einige Geldhäuser einen durchschnittlichen Zinssatz, aber eine 100%ige Einlagensicherung, verweisen andere Banken gern auf die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung, gewähren aber auch verhältnismäßig hohe Zinsen.
Einlagensicherung deutscher Geldinstitute
Deutsche Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind per Gesetz verpflichtet, den Entschädigungseinrichtungen der deutschen Banken GmbH beizutreten.
Um bei Insolvenz die Einlagen ihrer Kunden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Kunde zurückzahlen zu können, müssen alle Anbieter nicht nur von Tagesgeld in diesen Fonds einzahlen. Für Anleger bedeutet dies: Ihre Einlagen sind immer zu 100 Prozent bis zu einem Betrag von 50.000 Euro besichert.
Dank einer Gesetzesnovelle erhält jeder Kunde bei Insolvenz seines Geldinstituts voraussichtlich ab dem Jahr 2011 eine 100-prozentige Rückzahlung seiner Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro. Diese Regelung resultiert aus einer EU-Verordnung, die nach und nach nun in allen EU-Staaten umgesetzt wird.
Große deutsche Banken und Sparkassenverbände verfügen weiterhin über ihre eigenen Sicherungssysteme.
Die Bundesverbände der deutscher Banken e.V., Sparkassen- und Giroverband e.V. und der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V. sichern die Spareinlagen ihrer Kunden faktisch zu 100 Prozent ab.
Ein weiterer Grad an Sicherheit wurde durch die Staatsgarantie der Bundesregierung im Zuge der Finanzkrise gegeben, nach der alle Spareinlagen in voller Höhe abgesichert sind.
Einlagensicherung ausländischer Banken
Für ausländische Banken mit Sitz in der EU gilt, dass auch sie ihren Kunden eine Mindesteinlagensicherung von 20.000 Euro bieten müssen.
Weiterhin bemühen sich die EU-Finanzminister, eine Einlagensicherung von 50.000 und danach von 100.000 Euro gesetzlich zu verankern.
Ebenso treten viele ausländische Banken mit Filialen in Deutschland der Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken oder gar einem der Einlagensicherungsfonds von Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken freiwillig bei.
Insofern sind im Insolvenz-Fall nicht unbedingt die Höhe der Rückzahlung, sondern die aufwendigen Modalitäten und langen Wartezeiten Kritikpunkte.
WeiterfĂĽhrende Informationen:
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