Was ist der Wohn-Riester?
Der Wohn-Riester versteht sich als die umgangssprachliche Bezeichnung der Eigenheimrente. Diese sieht vor, dass Beiträge zu staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen, der so genannten Riester-Rente, zur Finanzierung selbstgenutzten Immobilienvermögens herangezogen werden können.
Dabei können sowohl die vom Vertragsinhaber geleisteten Zahlungen als auch die staatlichen Zulagen in voller Höhe genutzt werden.
Die Zuschüsse belaufen sich dabei auf 154 Euro Grundzulage sowie eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro je kindergeldberechtigtem Kind. Voraussetzung für die Gewährung der Mittel ist die Einzahlung von zumindest vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen von der Bafin zertifizierten Vertrag.
Werden die entnommenen Mittel bis zum Beginn der Rentenphase nicht wieder auf das Riester-Konto eingezahlt, muss eine fiktive Rente, die sich aus den entnommenen Einzahlungen sowie einer angenommenen Verzinsung von zwei Prozent im Jahr zusammensetzt, mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
