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Dienstag, den 7. Februar 2012

Was ist ein Freistellungsauftrag und wie hoch ist der Sparerfreibetrag?

Jeder Bürger kann Einkünfte aus Kapitalvermögen wie zum Beispiel Zinsgutschriften im Rahmen einer Festgeldanlage bis zu einer Höhe von 750 Euro im Jahr (nach Abzug der Werbungskosten) steuerfrei vereinnahmen. Für gemeinsam veranlagte Ehepartner gilt der doppelte Betrag.

Ab 2009 entfällt der Sparerfreibetrag zugunsten des Sparerpauschbetrags. Dieser beträgt 801 Euro (der Abzug der Werbungskosten entfällt).

Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger ihr Kreditinstitut beauftragen, einen Abzug der Zinsen im Rahmen der geltenden Besteuerung bis zur Höhe der Frei- bzw. Pauschbeträge zu unterlassen.


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