Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer bezeichnet eine Steuer, die ab dem 1. Januar 2009 auf Kapitaleinkünfte und somit auch auf Tagesgelderträge erhoben wird. Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer werden Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers besteuert.
Bei der Abgeltungssteuer findet jedoch ein pauschaler Steuersatz Anwendung. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass die Steuer von den Kreditinstituten unmittelbar an die zuständigen Finanzämter abgeführt wird. Im Bereich der Tagsgeldanlagen bedeutet das, dass lediglich 75 Prozent der Zinseinnahmen gutgeschrieben werden – der Differenzbetrag fließt auf direktem Wege an den Fiskus.
Allerdings sind Zinseinnahmen bis in Höhe des Sparerfreibetrags weiterhin steuerfrei. Für den Anleger empfiehlt es sich daher, seinem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag zu erteilen, damit Zinseinnahmen, die unterhalb des Sparerfreibetrags liegen, nicht besteuert werden.
Abschlussgebühr
Abschlussgebühren werden regelmäßig bei der Eröffnung von Bausparverträgen fällig und decken die Kosten für Verwaltung und Vertrieb, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Bausparkasse anfallen. Die Gebühr wird bei Abschluss eines Vertrages ausgewiesen und beläuft sich in der Regel auf ein bis zwei Prozent der Bausparsumme. Die Zahlung kann entweder separat oder durch Verrechnung mit den ersten Einlagen erfolgen, wobei auch eine Streckung auf die gesamte Ansparphase in Betracht kommt.
Abschlussgebühr (Bausparen)
Wie es der Name bereits erahnen lässt, handelt es sich hierbei um eine Gebühr, die beim Abschluss eines Bausparvertrags fällig wird. Sie ist bei jeder Bausparkasse zu entrichten und dient dort als Gebühr, um den Vertrieb zu finanzieren. Üblicherweise fließen die Abschlusskosten in voller Höhe als Provisionszahlung an den Vertrieb.
Fällig werden die Gebühren jedoch nicht unmittelbar nach Vertragsabschluss. Stattdessen werden sie mit den ersten Sparraten verrechnet. D.h. die ersten Sparraten werden gar nicht dem Bausparguthaben zugeordnet. Er wenn die Abschlussgebühren vollständig entrichtet wurden, werden die nachfolgenden Sparraten dem Bausparkonto gutgeschrieben.
Anfängliche Tilgung (Baufinanzierung)
Immobilien werden in nahezu allen Fällen über Annuitätendarlehen finanziert. Die Besonderheit dieser Darlehen besteht darin, dass sich die monatlichen Darlehensraten stets auf dieselbe Höhe belaufen. Weil bereits während der Laufzeit getilgt wird, steigt der Tilgungsanteil der Rate mit der Zeit an.
Die anfängliche Tilgung bezeichnet den Tilgungsanteil der ersten Darlehensrate. Mit jeder weiteren Rate nimmt der Tilgungsanteil zu und gleichzeitig der Zinsanteil ab.
Annuitätendarlehen
Das Annuitätendarlehen verkörpert eine Darlehensform, die insbesondere im Privatkundengeschäft sehr verbreitet ist. Im Gegensatz zu anderen Darlehensarten zeichnet es sich durch eine sehr hohe Planungssicherheit aus, die auf eine konstant hohe Darlehensrate zurückzuführen ist. Der Darlehensnehmer entrichtet somit von der Aufnahme des Darlehens bis zu dessen Rückzahlung ausschließlich Darlehensraten in gleicher Höhe.
Die Bezeichnung des Darlehens ist auf die so genannte Annuität zurückzuführen, bei welcher es sich um nichts anderes als die eigentliche Darlehensrate handelt. Diese setzt sich aus einem Zins- sowie einem Tilgungsanteil zusammen. Weil der Zinsanteil mit jeder geleistete Darlehensrate abnimmt, steigt der Tilgungsanteil automatisch an.
Anteilseigner
Als Anteilseigner wird die natürliche oder juristische Person bezeichnet, die im Besitz von Teilen eines geschlossenen Fonds ist. In den meisten Fällen wird die Beteiligung über eine Kommanditgesellschaft geregelt. Der Anleger leistet dabei eine Kommanditeinlage und wird als Mitunternehmer ins Handelsregister eingetragen.
Ausgabeaufschlag
Der so genannte Ausgabeaufschlag ist vom Anleger beim Erwerb eines Fondanteils zu entrichten. Dabei wird entgegen anders lautender Behauptungen keine Gebühr erhoben. Vielmehr existieren stets zwei Anteilspreise. Der Kunde kauft zum höheren und veräußert zum niedrigeren. Die prozentuale Differenz aus den beiden Kursen versteht sich als der Ausgabeaufschlag.
