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Sonntag, den 14. März 2010

Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer wird auf Kapitalerträge erhoben und direkt durch die Finanzinstitute bzw. den Schuldner eines Kapitalertrages an die Finanzbehörden abgeführt und hat daher den Charakter einer Quellensteuer.

Eingeführt zum 01. Januar 2009 hat die Abgeltungssteuer die bisherigen Besteuerungsgrundlagen mit unterschiedlichen Steuersätzen abgelöst und pauschalisiert – es werden für Kapitalanlagen nach dem 01. Januar 2009 nur noch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer erhoben.

Damit werden Dividenden, Veräußerungsgewinne und Zinsen einem einheitlichen Steuersatz unterworfen, mit dem die „Steuerschuld“ als erbracht angesehen wird. Neben dem Steuersatz haben sich aber einige Eckpunkte zur Besteuerung von Kapitalerträgen verändert, etwa der Wegfall der Spekulationsfrist.


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