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Donnerstag, den 2. September 2010

Abschlussgebühr (Bausparen)

Wie es der Name bereits erahnen lässt, handelt es sich hierbei um eine Gebühr, die beim Abschluss eines Bausparvertrags fällig wird. Sie ist bei jeder Bausparkasse zu entrichten und dient dort als Gebühr, um den Vertrieb zu finanzieren. Üblicherweise fließen die Abschlusskosten in voller Höhe als Provisionszahlung an den Vertrieb.

Fällig werden die Gebühren jedoch nicht unmittelbar nach Vertragsabschluss. Stattdessen werden sie mit den ersten Sparraten verrechnet. D.h. die ersten Sparraten werden gar nicht dem Bausparguthaben zugeordnet. Er wenn die Abschlussgebühren vollständig entrichtet wurden, werden die nachfolgenden Sparraten dem Bausparkonto gutgeschrieben.


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