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Abschlussgebühr
Abschlussgebühren werden regelmäßig bei der Eröffnung von Bausparverträgen fällig und decken die Kosten für Verwaltung und Vertrieb, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Bausparkasse anfallen. Die Gebühr wird bei Abschluss eines Vertrages ausgewiesen und beläuft sich in der Regel auf ein bis zwei Prozent der Bausparsumme. Die Zahlung kann entweder separat oder durch Verrechnung mit den ersten Einlagen erfolgen, wobei auch eine Streckung auf die gesamte Ansparphase in Betracht kommt.

