Ausgabeaufschlag
Der so genannte Ausgabeaufschlag ist vom Anleger beim Erwerb eines Fondanteils zu entrichten. Dabei wird entgegen anders lautender Behauptungen keine Gebühr erhoben. Vielmehr existieren stets zwei Anteilspreise. Der Kunde kauft zum höheren und veräußert zum niedrigeren. Die prozentuale Differenz aus den beiden Kursen versteht sich als der Ausgabeaufschlag.


