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Mittwoch, den 22. Mai 2013

Bauspardarlehen

Das Bauspardarlehen bezeichnet das eigentliche Darlehen, das aus einem Bausparvertrag resultiert. Es kann erst in Anspruch genommen werden, nachdem der Bausparvertrag zuteilungsreif geworden ist. In Abhängigkeit vom jeweiligen Vertrag dauert dies ungefähr fünf bis acht Jahre. Die Darlehenskonditionen werden bereits beim Abschluss des Bausparvertrags fest vereinbart.

Ist ein Bausparvertrag vollständig bespart und zuteilungsreif geworden, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Bausparer dazu berechtigt ist, das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Bevor eine Vergabe des Darlehens erfolgt, nimmt die Bausparkasse zunächst eine Kreditprüfung vor. Nur wenn diese positiv ausfällt, ist die Aufnahme des Darlehens möglich.


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