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Freitag, den 24. Mai 2013

Bürgschaft

Hinter diesem Begriff versteckt sich die Verpflichtung eines Dritten gegenüber dem Kreditgeber, die Forderungen für den Fall zu erfüllen, dass die Vertragsbedingungen eines Darlehens nicht mehr erfüllt werden können.

Sobald der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, muss der Bürge für die Restsumme aufkommen. Das deutsche Schuldrecht kennt verschiedene Formen der Bürgschaft, die alle mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten der bürgenden Person verbunden sind.


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