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Donnerstag, den 11. März 2010

Einlagensicherung

Unter der Einlagensicherung sind Maßnahmen zu verstehen, die von den Kreditinstituten getroffen werden, um die Einlagen (Sparbeträge und Kontoguthaben) ihrer Kunden zu schützen. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Kundeneinlagen vor einer Bankinsolvenz geschützt sind und im Schadensfall erstattet werden.

Alle in Deutschland tätigen Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, eine Einlagensicherung vorzunehmen. Die Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabsicherung beläuft sich auf 20.000 Euro.

Der Einlagensicherung kommt eine hohe Bedeutung zu, insbesondere wenn es um Anlagebeträge geht, die über der Grenze von 20.000 Euro liegen. In solch einem Fall sollte man als Verbraucher kein Risiko eingehen und sein Kapital ausschließlich bei Instituten anlegen, deren Sicherung über den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag hinausreicht.


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