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Samstag, den 4. Februar 2012

Endfälliges Darlehen

Beim endfälligen Darlehen entrichtet der Darlehensnehmer während der Laufzeit ausschließlich die anfallenden Zinsen. Anders als bei den meisten anderen Darlehen ist die Leistung einer Tilgung während dieses Zeitraums nicht möglich. Stattdessen verpflichtet sich der Darlehensnehmer, die Restschuld bzw. den gesamten Darlehensbetrag am Ende der Laufzeit vollständig zurückzuzahlen.

Endfällige Darlehen werden fast ausschließlich an Unternehmen sowie Städte und Gemeinden vergeben. Im Privatkundengeschäft ist es hingegen äußerst selten anzutreffen, weil die Banken eine umgehende Leistung von Tilgungsraten bevorzugen.

Eine Ausnahme bilden Darlehen, die in Kombination mit so genannten Tilgungssurrogaten abgeschlossen werden. Hier fließt der Tilgungsanteil direkt in das Surrogat, welches später die Restschuld ablöst.


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