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Samstag, den 4. Februar 2012

Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag beauftragt ein Anleger seine Bank, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerfreibetrages keinerlei Besteuerung im Rahmen von Kapitalabschlags- bzw. Abgeltungssteuer zu unterziehen. Der Anleger kann dabei die Höhe des Auftrags bis zur maximal zulässigen Höhe frei bestimmen und so den vom Gesetzgeber eingeräumten Freibetrag auf Anlagen bei verschiedenen Kreditinstituten aufteilen.


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