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Donnerstag, den 2. September 2010

Grundpfandrecht

Grundpfandrechte sind bei der Immobilienfinanzierung von sehr hoher Bedeutung. Bei ihnen handelt es sich um Sicherungsinstrumente, die von den Darlehensgebern eingesetzt werden. Das Prinzip ist ganz einfach: Ein Grundpfandrecht dient als Sicherheit für das Immobiliendarlehen.

Es berechtigt den Darlehensgeber, eine Vollstreckung einzuleiten, sollte der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen bzw. der Tilgung nicht mehr nachkommen. Vereinfacht gesagt: Wenn ein Immobiliendarlehen über ein Grundpfandrecht besichert ist und der Darlehensnehmer seine Raten nicht mehr zahlt, kann die Bank eine Zwangsversteigerung einleiten.

Es existieren zwei Arten von Grundpfandrechten, nämlich zum einen die Hypothek, zum anderen die Grundschuld. Heutzutage ist fast nur noch die Grundschuld gebräuchlich, weil sie für beide Seiten, also sowohl für die Bank als auch für den Darlehensnehmer, mehrere Vorteile mit sich bringt.


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