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Donnerstag, den 2. September 2010

Grundschuld

Die Grundschuld zählt zu den so genannten Grundpfandrechten und stellt ein Instrument zur Besicherung von Immobiliendarlehen dar. Die meisten Kreditinstitute bestehen auf die Eintragung von Grundschulden, damit eine Darlehensvergabe erfolgen kann. Einst wurden Immobiliendarlehen über Hypotheken besichert, bis diese durch Grundschulden abgelöst wurden.

Sobald eine Grundschuld im Grundbuch einer Immobilie eingetragen ist, dient diese als Sicherheit für das Darlehen. Somit ist der Darlehensgeber unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (hoher Zahlungsrückstand des Darlehensnehmers) dazu berechtigt, den Verkauf bzw. die Zwangsversteigerung der Immobilie einzuleiten.


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