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Mittwoch, den 16. Mai 2012

Hypothekendarlehen

Das Hypothekendarlehen verkörpert die am häufigsten verbreitete Darlehensform im Bereich der Immobilienfinanzierung. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die unterschiedlichsten Arten von Darlehen in den Bereich der Hypothekendarlehen fallen. Sowohl Annuitätendarlehen und endfällige Darlehen als auch Bauspardarlehen fallen zumeist in diesen Bereich.

Die eigentliche Besonderheit des Hypothekendarlehens besteht darin, dass es über ein sogenanntes Grundpfandrecht besichert wird. Früher wurden Immobiliendarlehen üblicherweise über Hypotheken besichert, daher auch der Name. Heutzutage erfolgt jedoch nur noch selten eine Besicherung über Hypotheken. Stattdessen werden in den meisten Fällen Grundschulden zur Darlehensbesicherung eingetragen.

Ziel dieses Vorgehens ist es, die Finanzierungskosten zu senken: Da für das Darlehen eine Sicherheit, nämlich die Immobilie, hinterlegt wird, kann der Darlehensgeber im Gegenzug günstigere Konditionen als bei unbesicherten Darlehen gewähren. Sollte der Darlehensnehmer die Tilgung seines Darlehens nicht mehr leisten können, kann der Darlehensgeber die Hypothek einlösen und die Immobilie meistbietend versteigern, um auf diese Weise seine Verluste aus dem Geschäft auszugleichen.

Als Darlehensgeber für Hypothekendarlehen treten in Deutschland Kreditinstitute, Bausparkassen und Lebensversicherungsgesellschaften auf. Hypothekendarlehen können für den Bau oder Kauf, aber auch für die Sanierung einer Immobilie aufgenommen werden.


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