Laufzeit
Der Begriff Laufzeit bezeichnet im deutschen Vertragsrecht die Dauer, über welche die einzelnen Rahmenbedingungen des Vertrags festgeschrieben werden. Im Rahmen eines Autokredites sind im Allgemeinen Laufzeiten zwischen 12 Monaten und sechs oder sieben Jahren üblich. Entsprechend der Laufzeit werden über diesen Zeitraum die Kreditzinsen und alle anderen Rechte bzw. Pflichten der beiden Darlehensparteien festgeschrieben. Sobald Verträge zustande kommen, an deren Ende der Kredit noch nicht zu 100% getilgt wurde, kann statt der Laufzeit auch die Bezeichnung der Zinsbindungsfrist benutzt werden.

