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Nachrangdarlehen
Ein Nachrangdarlehen ist für den Kreditgeber mit einem besonderen Risiko verbunden: Meldet der Darlehensnehmer Insolvenz an, steht der Inhaber einer nachrangigen Forderung bei der Verwertung der Insolvenzmasse hinten an – erst wenn alle anderen Gläubigeransprüche bedient wurden, werden Nachrangdarlehen bedient.

