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Donnerstag, den 9. September 2010

Nominalzins

Der Nominalzins gibt an, in welcher Höhe das Tagesgeld verzinst wird. Er bildet die Grundlage zur Ermittlung des Zinsertrags. Allerdings enthält der Nominalzins im Gegensatz zum Effektivzins noch nicht die stets anfallenden Nebenkosten wie etwa Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren. Aus diesem Grund sind Geldinstitute auch verpflichtet, stets den Effektivzins anzugeben, da dieser die Nebenkosten bereits enthält und die Angebote damit vergleichbar macht.

Der Nominalzins wird per anno, also pro Jahr, angegeben. Bei den meisten Kreditinstituten erfolgt die Zinsgutschrift lediglich einmal im Jahr, üblicherweise am Ende des Jahres. In solchen Fällen lässt sich die Rendite einer Tagesgeldanlage sehr einfach berechnen, weil der Anlagebetrag lediglich für den entsprechenden Zeitraum mit dem Nominalzins abgezinst werden muss.

Allerdings gilt es dabei zu beachten, dass Kosten wie Kontoführungsgebühren, Verwaltungsgebühren usw. noch nicht im Nominalzins enthalten sind und schmälernd auf die Rendite wirken.

Im Gegensatz zum Nominalzins berücksichtigt der Realzins die Inflationsrate. Fällt die Inflationsrate höher als der Nominalzins aus, kann der Realzins sogar negativ sein.


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