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Mittwoch, den 16. Mai 2012

Sondertilgung

Die Sondertilgung bezeichnet eine außerplanmäßige Tilgung, die zusätzlich zur regulären Tilgung erfolgt. Durch die Leistung von Sondertilgungen befindet sich ein Darlehensnehmer in der Lage, nicht nur sein Darlehen schneller zurückzuführen, sondern auch gleichzeitig die Zinsbelastung zu senken.

Allerdings ist zu beachten, dass Sondertilgungen nur geleistet werden dürfen, wenn ein entsprechendes Recht im Darlehensvertrag vereinbart wurde. Des Weiteren sind Sondertilgungen nur zulässig, solange sie nicht zu einer vorzeitigen Rückführung (vor Ablauf der Zinsbindung) des jeweiligen Darlehens führen.


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