Tilgungsanteil
Der Tilgungsanteil versteht sich als derjenige anteilige Betrag einer im Rahmen eines Darlehens geleisteten Zahlung, der über die Begleichung der seit dem zurückliegenden Zahlungsintervall angefallenen Sollzinsen hinaus den valutierenden Darlehensbetrag reduziert. Bei Annuitätendarlehen steigt der Tilgungsanteil im Zeitverlauf stetig an. Das Pendant zum Tilgungsanteil ist der Zinsanteil; die Summe beider Größen ist identisch mit der Gesamtleistung, die durch den Darlehensnehmer zu erbringen ist.

