Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist die durch geeignete Dokumente nachgewiesene Versicherung durch den Darlehensnehmer gegenüber der finanzierenden Bank, dass die ausgereichten Darlehensmittel gemäß dem im Darlehensvertrag vereinbarten Zwecken verwendet wurden, beispielsweise zur Erstellung oder zum Erwerb einer Immobilie. In der Regel erfolgt der Nachweis durch eine Übereignungsurkunde oder Rechnungen von Bau- und Handwerkerfirmen. Die Bringschuld beim Verwendungsnachweis ist grundsätzlich auf der Seite des Darlehensnehmers.

