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Freitag, den 24. Mai 2013

Zinsbindung (Baufinanzierung)

Immobiliendarlehen werden üblicherweise mit einem fest vereinbarten Zinssatz abgeschlossen. Den Zeitraum, für den der Zinssatz als fest vereinbart gilt, bezeichnet man als Zinsbindung. Sollte nach dem Ablauf der Zinsbindung noch eine Restschuld bestehen, die der Darlehensnehmer nicht aus Eigenmitteln ablösen kann gilt es, eine Anschlussfinanzierung vorzunehmen.

Wird ein Immobiliendarlehen in Zeiten niedriger Hypothekenzinsen abgeschlossen, empfiehlt es sich, eine möglichst lange Zinsbindung abzuschließen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Finanzierungskosten mit der späteren Anschlussfinanzierung vehement ansteigen.


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