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Donnerstag, den 20. Juni 2013

Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung bezeichnet ein Mittel, von welchem Gläubiger Gebrauch machen können, wenn die jeweiligen Schuldner ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen. Sollte sich zum Beispiel ein Immobilieneigentümer nicht mehr in der Lage befinden, sein Hypothekendarlehen zurückzuzahlen, ist die Bank unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zur Einleitung der Zwangsversteigerung berechtigt.

In diesem Fall wird die Immobilie zur Versteigerung angeboten. Sollte die Immobilie hierbei einen neuen Eigentümer finden, werden die erzielten Einnahmen zur Ablösung der bestehenden Verbindlichkeiten aufgebracht. Sofern abschließend noch ein Überschuss bestehen sollte, fließt dieser an den früheren Eigentümer zurück.


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