05.02.2010
Einmal im Jahr kostenfreie Schufa-Auskunft
Wie die Tagesschau online berichtet können Verbraucher ab dem 01. April einmal im Jahr kostenlos Einsicht in die über sie gespeicherten Daten verlangen.
Möglich macht das eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Regelung gilt nicht nur für die Schufa, sondern generell für alle Auskunfteien.
Den Auskunftsantrag können Verbraucher per Telefon, Internet oder in den Servicezentren stellen. Dateneinsicht erhält man online oder per Brief, nicht aber in den Schufa-Büros.
Der Schufa-Eintrag wird von den meisten Geldinstituten zur Bewertung der Kunden-Bonität herangezogen. Wer selbst Einsicht nimmt, kann eventuell veraltete oder unwahre Angaben aktualisieren lassen – und somit seine Bonität verbessern.
