26.08.2010
Noa Bank: Entschädigungsfall eingetreten
Eine Woche nach Bekanntwerden des Noa-Bank-Moratoriums ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zu einem finalen Urteil gekommen: Die Noa Bank ist pleite, der Entschädigungsfall damit eingetreten.
Wie die Aufsichtsbehörde nun mitteilte, ist die Noa Bank nicht mehr in der Lage, alle Kundeneinlagen zurückzuzahlen. Damit wurde offiziell der Entschädigungsfall festgestellt. Damit liegen die Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) die Kunden bis maximal in Höhe von 50.000 Euro entschädigt. Die EdB kontaktiert in Kürze alle betroffenen Kunden. Diese müssen weder selbst aktiv Kontakt aufnehmen noch einen Anwalt einschalten.
Weitere Schritte sollten sich jedoch diejenigen überlegen, die Einlagen jenseits der 50.000 Euro bei der Noa Bank geparkt hatten. Dieses Geld erhalten sie höchsten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zurück.


