22.06.2010
Urteil: Geldautomaten-Nutzung für alle
Einem aktuellen Urteil des OLG München können Bankkunden ab sofort mithilfe ihrer Kreditkarte Bargeld bei anderen Banken und Sparkassen beziehen.
Sperrt ein Geldinstitut seine Automaten für Fremdkunden verstößt das gegen das Kartellrecht.
Aufgekommen war die Frage der Rechtmäßigkeit entsprechender Sperrungen vor einigen Monaten, als die Sparkasse Ingolstadt den Zugriff auf ihre Automaten für einige Kunden gesperrt hatte, insbesondere für Kunden von Direktbanken, die per Kreditkarte Bargeld beziehen wollten. Dagegen klagten ING-DiBa, Targobank und Volkswagen Bank.
Ob eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wird ist noch unklar. Die Kläger hatten in erster Instanz vor dem Landgericht München verloren.

