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Dienstag, den 7. Februar 2012

23.07.2009

Vorfälligkeitsentschädigung oft zu hoch

Banken stellen ihren Kunden häufig zu hohe Kosten für die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung. Diese wird fällig, wenn ein Darlehen frühzeitig gekündigt wird. Wie eine Stichprobe der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Bremen ergab, ist fast jede zweite Rechnung der Bank falsch.

Grundsätzlich ermittelt sich die Höhe der Entschädigung aus der Differenz der Zinseinkünfte für die Bank bei vertragsgemäßer Rückführung des Darlehens und den Erträgen, die mit den frühzeitig getilgten Geldern erzielt werden. Banken vernachlässigen dabei der Untersuchung zufolge häufig vertraglich mögliche kostenlose Sondertilgungen, die den Kunden zustehen. Darüber hinaus wird bei der Bemessung der Vorfälligkeitsentschädigung häufig nicht das reduzierte Ausfallrisiko der Bank bei einer frühzeitigen Tilgung berücksichtigt.

Verbraucher können sich eine angemessene Gebühr selbst ausrechnen, wenn sie die dazu erforderlichen Angaben kennen. Ansonsten kann auch gegen Gebühr eine Verbraucherzentrale mit der individuellen Berechnung beauftragt werden. Bei größeren Darlehen lohnt sich dies in jedem Fall.

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